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      • Herzlich Willkommen in der Grundschule Gilmstraße

      • Im Namen des Schulteams begrüße ich Sie herzlich auf unserer Website! Ich hoffe, dass wir mit unserem Internetauftritt viele Eltern erreichen, die sich an dieser Stelle über die Schule, über Projekte und Termine, über die Arbeit in den einzelnen Klassen und vieles mehr informieren können.

        Herzlichst
        Susanne Stertzenbach, Rektorin

         

    • Liebe Eltern unserer zukünftigen neuen Erstklass-Kinder,

       

      das Team der Gilmschule heißt Sie vorab herzlich willkommen!

       

      Sie erhalten ab Mitte Januar Post mit allen nötigen Informationen für die Schuleinschreibungs-Modalitäten, sowie die weiteren Termine. Der Elternabend für Eltern, die Kinder bei uns einschulen wollen, findet voraussichtlich im Februar statt.

      Der Einschreibungstag ist der 11.03.2026. An diesem Tag möchten wir Sie und Ihr Kind kennenlernen. Einzelheiten dazu erfahren Sie in einem späteren Schreiben, welches Ihnen im Januar zugeht.

      Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind bald an der Gilmschule begrüßen zu können.

      Susanne Stertzenbach, Rektorin

       

      Einladung_Infoveranstaltung_Schulanfanger_2026_Elternabend-1.pdf

       

      Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.

      Einschulungskorridor: Für Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2026 bis 30.09.2026 sechs Jahre alt werden, kann die Schulpflicht auf das Schuljahr 2027/2028 verschoben werden. Die Eltern teilen ihre Entscheidung der Schule nach der Schuleinschreibung und einem Beratungsgespräch bis spätestens 27.03.2026 schriftlich mit.

      Vorzeitige Einschulung: Für Kinder, die nach dem 30.09.2026 sechs Jahre alt werden, können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen (bitte schriftlich). Wird Ihr Kind erst nach dem 31.12.2026 sechs Jahre alt, ist für eine vorzeitige Einschulung ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Bitte nehmen Sie in diesem Fall noch vor Weihnachten Kontakt mit dem Beratungszentrum auf.

      Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft in allen Fällen die Schulleitung.

      Zurückstellung: Ist zu erwarten, dass ein schulpflichtiges Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, kann es für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden.

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      Donnerstag, 05.03.2026